Kerstin Breitenbach – Equi Service
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Equi Service, Inhaberin Kerstin Breitenbach (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden im Bereich mobiler Sattelservice, Beratung, Verkauf sowie Anpassung von Sätteln und Zubehör.
§2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt vor Ort beim Kunden, durch Terminvereinbarung oder durch individuelle Bestellung zustande.
(2) Bei direkt vor Ort gekauften Produkten erfolgt der Vertragsschluss durch Einigung und Übergabe der Ware.
(3) Bei Bestellungen, insbesondere von individuell konfigurierten oder angepassten Sätteln, kommt der Vertrag mit Bestätigung der Bestellung und Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
(4) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Bei Bestellungen, insbesondere von individuell konfigurierten oder angepassten Sätteln, wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises fällig.
(3) Die Bestellung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich ausgelöst.
(4) Der Restbetrag ist bei Übergabe des Sattels sofort ohne Abzug fällig.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
(6) Bereits geleistete Anzahlungen bei Sonderanfertigungen werden im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten sowie entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
§4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
§5 Sonderanfertigungen
(1) Sättel, die nach individuellen Kundenwünschen konfiguriert, bestellt oder angepasst werden, gelten als Sonderanfertigungen.
(2) Für Sonderanfertigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
(3) Eine Stornierung nach Produktionsbeginn ist ausgeschlossen.
§6 Anpassung und Beratung
(1) Die Beratung und Anpassung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des aktuellen Zustands von Pferd und Reiter.
(2) Veränderungen im Trainingszustand, Körperbau oder Nutzung des Pferdes können eine erneute Anpassung erforderlich machen und stellen keinen Mangel dar.
(3) Eine Garantie für langfristige Passform wird nicht übernommen.
(4) Die Passform wird ausschließlich zum Zeitpunkt der Anpassung beurteilt.
(5) Die Sattelanpassung stellt eine Dienstleistung dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(3) Kein Mangel liegt vor bei normalem Verschleiß oder Veränderungen durch Nutzung.
(4) Leder ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe oder Struktur stellen keinen Mangel dar.
§9 Termine und Ausfall
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Eine Absage hat mindestens 48 Stunden vor dem Termin zu erfolgen.
(3) Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 € berechnet.
(4) Befindet sich der Anbieter bereits auf der Anfahrt oder vor Ort, werden zusätzlich die vollständigen Anfahrtskosten berechnet.
(5) Zeitliche Verzögerungen im Ablauf können aufgrund vorheriger Termine entstehen und stellen keinen Anspruch auf Schadensersatz dar.
(6) Maßgeblich für die rechtzeitige Absage ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage während der üblichen Geschäftszeiten.
Als Geschäftszeiten gelten in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.
Eingänge außerhalb dieser Zeiten gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.
§10 Widerrufsrecht
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen.
(3) Eine separate Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Leistungen im Ausland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
§12 Anfahrt
(1) Für Anfahrten werden folgende Pauschalen berechnet:
bis 25 km: 30 €
bis 50 km: 55 €
bis 75 km: 75 €
bis 100 km: 95 €
bis 150 km: 130 €
bis 200 km: 170 €
bis 250 km: 210 €
(2) Maßgeblich ist die einfache Entfernung.
(3) Ab über 250 km erfolgt individuelle Vereinbarung.
(4) Befinden sich mehrere Kunden am gleichen Stall und werden im Rahmen eines gemeinsamen Termins betreut, können die Anfahrtskosten anteilig aufgeteilt werden.
(5) In Einzelfällen, insbesondere im Rahmen von Touren oder gebündelten Terminen, können abweichende Anfahrtsregelungen individuell vereinbart werden.
Servicepauschale 7P Ranch
Für Termine auf der 7P Ranch wird eine Servicepauschale von 100 € berechnet.
Diese entfällt bei angekündigten Veranstaltungen.
